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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Energieverbund Wädenswil.

Technische Fragen

Wie geht die Wärme vom Fernwärmenetz an meine Liegenschaft über?

In Ihrer Liegenschaft wird eine Wärmeübergabestation installiert. Dort geht die Energie mit Hilfe eines Wärmetauschers vom Fernwärmenetz an das Heizsystem des Gebäudes über. Die Wärmeübergabestation benötigt weniger Platz als Ihre bisherige Heizung.

Welche Anpassungen an meinem Heizsystem sind dafür nötig?

Ihr bisheriger Gas- oder Ölheizkessel wird durch eine kompakte Wärmeübergabestation ausgetauscht. An den sekundärseitigen Anlagen für die Wärmeverteilung – etwa an der Umwälzpumpe und den Radiatoren – braucht es keine oder nur geringe Anpassungen. Teilweise macht es Sinn, diese sekundärseitigen Installationen gleichzeitig auf den neusten Stand zu bringen. Wir beraten Sie gerne dabei. Falls Sie bisher über einen Öltank verfügen, können Sie diesen entsorgen lassen und gewinnen freien Platz.

Welche Arbeiten in den einzelnen Liegenschaften werden übernommen?

Wir kümmern uns um den Anschluss und die Wärmeübergabestation. Für die Hausinstallation ab der Wärmeübergabestation beauftragen Sie ein Heizungsunternehmen Ihrer Wahl.

Meine Heizung muss bereits jetzt ersetzt werden. Wie soll ich vorgehen?

Kontaktieren Sie uns, damit wir eine Erschliessungsmöglichkeit und allenfalls eine Übergangslösung prüfen können. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Warum sind Wärmepumpen im Energieverbund besser als eine Individuelle?

Mit dem Betrieb des Energieverbunds wird eine viel höhere Energieeffizienz erreicht, als wenn jedes Gebäude je seine eigene Wärmepumpe betreibt. Der Stromverbrauch für die Gewinnung von Wärme aus dem Seewasser ist deutlich geringer, als wenn die Gebäudewärme mittels einzelner kleinerer Wärmepumpen produziert wird. Durch die Vermeidung vieler einzelner Wärmepumpenanlagen können zudem mancherorts kostenintensive Stromnetzanpassungen, von welchen alle betroffen sind, vermieden werden.

Wie wird sichergestellt, dass immer genügend Wärme vorhanden ist?

Die Grundversorgung erfolgt mit Energie aus dem Seewasser und mit Hilfe von Wärmepumpen. Geringe Energieanteile werden aus der Abwärme der Kläranlage Rietliau sowie aus Holz (Wärmeverbund Untermosen) gewonnen. An sehr kalten Tagen, wenn die Leistung der Wärmepumpen nicht ausreicht, unterstützen Gasheizkessel als Spitzenlastanlagen die Wärmeproduktion. Die Spitzenlastanlage kann auch bei Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten oder bei Störungen der Wärmepumpenanlage zum Einsatz kommen. Das garantiert eine hohe Versorgungssicherheit während des ganzen Jahres.

Wie wird die Spitzenlast erzeugt?

Die Spitzenlastanlagen werden mit Gasheizkesseln betrieben, wobei auch Biogas eingesetzt wird.

Werden bestehende Gasleitungen für die Fernwärme umgebaut und weiter genutzt?

Die Fernwärmeleitungen unterscheiden sich technisch von den Gasleitungen. Während Gas nur in eine Richtung fliesst, muss für das Fernwärmenetz ein geschlossener Kreislauf (Vor- und Rücklauf) gebaut werden. Um Wärmeverluste im Netz zu minimieren, müssen die Fernwärmeleitungen zudem isoliert sein. Die Infrastruktur des Fernwärmenetzes muss deswegen vollständig neu erstellt werden.

Verträge, Kosten und Wirtschaftlichkeit

Welche Kosten muss ich tragen, wenn ich meine Liegenschaft anschliesse?

Die Kosten für einen Anschluss setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Als einmalige Investition bezahlen Sie einen Anschlussbeitrag, der die Kosten für den Anschluss der Liegenschaft an das Fernwärmenetz und die Wärmeübergabestation in Ihrem Haus abdeckt. Zusätzlich müssen allenfalls die Wärmeverteilung im Haus und die Warmwasserbereitung angepasst werden. Die laufenden Heizkosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen: Erstens umfassen sie einen jährlichen Grundpreis, der die Betriebs- und Instandhaltungskosten des Energieverbunds abdeckt und sich pro Kilowatt Anschlussleistung bemisst. Zweitens bezahlen Sie mit dem Energiepreis die bezogene Wärmeenergie. Der Energiepreis wird pro bezogene Kilowattstunde Wärme berechnet.

Muss ich mit grossen Preisschwankungen rechnen?

Gewonnene Energie aus dem Seewasser und der Abwärme der Kläranlage ist preisstabiler als fossile Energieträger. Somit ist der Energiepreis für Ihre Wärmeversorgung geringeren Schwankungen ausgesetzt.

Empfiehlt sich ein Anschluss, wenn ich meine Heizung noch nicht ersetzen muss?

Ja. Ihr Hausanschluss lässt sich einfacher, schneller und kostengünstiger erstellen, wenn das gleichzeitig mit den Bauarbeiten fürs Fernwärmenetz erfolgt. Daher bieten wir jenen Eigentümerinnen und Eigentümern, die ihre Heizung noch nicht sofort auf Fernwärme umstellen möchten, einen etappierten Anschluss an. Bei einem etappierten Anschluss fallen beim Realisieren des Hausanschlusses erst 50% des Anschlussbeitrags an. Bei dieser Lösung können Sie rasch auf Fernwärme umstellen, sobald die alte Heizung ihr Lebensende erreicht.

Brauche ich beim etappierten Einstieg auch schon einen verbindlichen Vertrag?

Ja, Sie schliessen bereits jetzt einen Wärmeliefervertrag ab – jedoch verbunden mit einer Zusatzvereinbarung. Gemäss dieser Vereinbarung zahlen Sie beim Erstellen des Hausanschlusses 50% des Anschlussbeitrags und haben drei Jahre Zeit für die Umstellung Ihrer Heizung auf Fernwärme. Die neue Wärmeübergabestation wird dann in einem zweiten Schritt installiert. Zu diesem Zeitpunkt stellen wir Ihnen die andere Hälfte des Anschlussbeitrags in Rechnung.

Was passiert, wenn der Wärmebedarf meines Gebäudes sinkt?

Bei einer wesentlichen Änderung können Sie die abonnierte Wärmeleistung in Absprache mit uns auf den tatsächlichen Bedarf anpassen. Sie bezahlen dann nur noch den Grundpreis für die reduzierte Wärmeleistung.

Was passiert nach Auslaufen des Wärmeliefervertrags?

Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer von 15 oder 30 Jahren verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann dann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten gekündigt werden. Wenn Sie aus dem Vertrag aussteigen, müssen Sie eine Alternative für Ihre Heizung finden. Sie müssen die Kosten für den Rückbau der bestehenden Anlage übernehmen.

Kann ich Fördergelder beziehen?

Wenn Sie Ihre Heizung auf einen Fernwärmeanschluss umstellen, können Sie beim Kanton Zürich Förderbeiträge beantragen. Der Antrag kann frühestens 2 Jahre vor den Massnahmen gestellt werden und muss zwingend vor dem Umbau der hauseigenen Heizanlage eingereicht sein.

Sie können das Gesuch hier einreichen.

Möchten Sie mehr über das Förderprogramm des Kantons erfahren? Die Baudirektion Zürich, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft hat viele nützliche Informationen zusammengestellt.

Versorgungsgebiet und Zeitplan

Wann kommt die Fernwärme zu mir?

Der etappierte Ausbau des Fernwärmenetzes ist derzeit in Erarbeitung und wird laufend aktualisiert. Voraussichtlich ab 2026 erhalten die ersten Kundinnen und Kunden Energie vom Energieverbund.

Zu welchen Bedingungen kann ich meine Liegenschaft anschliessen?

Über die Funktion "Anschluss prüfen" können sie mit der Eingabe Ihrer Adressdaten erfahren, ob Ihre Liegenschaft an den Energieverbund angeschlossen werden kann. Anschliessend können Sie sich basierend auf Ihren Verbrauchsdaten die Richtkosten für die Wärmelieferung berechnen lassen. Das weitere Vorgehen und die Details zu Ihrem Hausanschluss schauen wir uns gemeinsam mit Ihnen vor Ort an.

Kann ich mein Gebäude auch in einigen Jahren noch anschliessen?

Nicht mit Sicherheit. Wir bauen den Energieverbund ohne nennenswerte Reserven im Leitungsnetz. Falls Sie Ihr Gebäude in Zukunft an den Energieverbund anschliessen wollen, müssen wir das schon heute einplanen.

Warum können nicht alle Liegenschaften mit Fernwärme erschlossen werden?

Eine Fernwärmeversorgung kann nur in dicht bebauten Gebieten wirtschaftlich betrieben werden, wo viel Energie benötigt wird. In zu wenig dicht bebauten Quartieren (Einfamilienhausquartiere) sind andere erneuerbare Lösungen sinnvoller. Wenn ein Anschluss an den Energieverbund nicht möglich ist, unterstützt die Energieberatung der Stadt Wädenswil gerne und bietet eine gute Übersicht zu alternativen Wärmelösungen.

Was kann ich tun, wenn meine Liegenschaft nicht im Versorgungsgebiet liegt?

Die Revision des kantonalen Energiegesetzes wurde von der Stimmbevölkerung des Kantons Zürich angenommen (Inkraftsetzung 1. September 2022). Es verlangt unter anderem den Ersatz von Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch umweltfreundliche Heizlösungen. Die Gesetzesänderung betrifft auch Liegenschaftsbesitzende in der Stadt Wädenswil. Ist ein Anschluss an den Energieverbund nicht möglich, bietet die Stadt Wädenswil eine kostenlose Erstberatung für alternative Lösungen an.

Ökologie und Klimaschutz

Mit welchem Energieträger wird der Energieverbund beheizt?

Der Haupanteil der benötigten Energie für den Energieverbund Wädenswil wird mit Energie aus dem Seewasser des Zürichsees und mit Hilfe von Wärmepumpen produziert. Geringe Energieanteile werden aus der Abwärme aus der Kläranlage Rietliau sowie Holz (Wärmeverbund Untermosen) gewonnen.

Wird der Verbund zu 100% erneuerbar betrieben?

Um Leistungsspitzen an sehr kalten Wintertagen abzudecken und die Versorgungssicherheit zu erhöhen, unterstützen Gasheizkessel als Spitzenlastanlagen die Wärmeproduktion, wobei auch Biogas eingesetzt wird. Somit kann der Verbund zu über 90% erneuerbar betrieben werden. Ab 2050 streben wir eine Versorgung mit 100% erneuerbarer Energie an.

Ist Fernwärme gleich klimafreundlich wie Wärmepumpen?

Die beiden Heizarten sind bezüglich Klimafreundlichkeit vergleichbar.

Welche CO2-Emissionen werden mit Fernwärme vermieden?

Die Minderung des CO2-Ausstosses liegt im Endausbau bei etwa 15'000 t CO2/Jahr. Dies entspricht etwa dem CO2-Ausstoss für die Beheizung von zwischen 3'000 und 4'000 Einfamilienhäusern oder etwa 5'000 Flügen von Zürich nach New York und zurück pro Jahr.

Kontaktieren Sie uns

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Energieverbund Wädenswil.

Kundenservice Energieverbund Wädenswil

044 789 75 40 energieverbund@waedenswil.ch Anschluss prüfen

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